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Hipp
verletzt Menschenrechte
“Wer Behauptungen über Babynahrung aufstellt, die absichtlich
das Vertrauen von Frauen in ihre Stillfähigkeit
unterminieren, den muss man nicht als cleveren Unternehmer
ansehen, der nur seine Arbeit tut, sondern als Menschenrechtsverletzter
der übelsten Sorte.”
Stephen Lewis,
Deputy Executive Director,
UNICEF, April 1999
IBFAN-Gruppen haben die aggressiven
Vermarktungspraktiken von Hipp über Jahre hinweg entlarvt,
besonders in der ehemaligen Sowjetunion, wo die Firma schnell Fuß
fassen konnte, bevor Werbebeschränkungen eingeführt wurden (um
archivierte Berichte zu betrachten, klicken Sie hier). Unten
ist eine Hipp-Broschüre für Mütter zu sehen, die Hipp HA1
Säuglingsnahrung anpreist (Sie können die Bilder durch anklicken
vergrößern). |
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Beim Europäischen
Regionaltreffen von IBFAN in Polen im November 2003
riefen Monitoren aus ganz Europa zum Handeln auf. Hipp ist
ebenso im Blickpunkt wie Nestlé.
Den Nestlé-Boykott gibt es
in 20 Ländern. Global gesehen ist Nestlé, die Firma, die den
Internationalen
Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten am
stärksten verletzt. Enthüllungen über Nestlé wurden
kürzlich wieder im deutschen Fernsehen gebracht. (Um
das Programm online zu sehen, klicken Sie hier).
Die
aggressiven Vermarktungspraktiken von Hipp in Zentral- und
Osteuropa, Kasachstan, den Baltischen Republiken, Zentralasien
und auf dem Balkan rufen einen ähnlichen Grad der
Betroffenheit hervor.
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Der Monitoring-Bericht der
IBFAN-Gruppe Zhan Sabi aus Kasachstan, der mit der Unterstützung
von UNICEF, dem Gesundheitsministerium und der Gesellschaft für
Ernährung in Kasachstan verfasst wurde, zeigt dass
Schwangere von Hipp Werbematerial erhalten, das Kindertees ab
der 1. Woche anpreist. Diese Werbemaßnahmen erhöhen
das Risiko für Infektionen. Die Weltgesundheitsorganisation
empfiehlt, in den ersten sechs Lebensmonaten ausschließlich
zu stillen.
Gesundheitsaktivisten
fordern die deutsche Bundesregierung auf, gegen Hipp und
seinen Vorstand, Klaus Hipp, vorzugehen, denn dieser Mann ist
für die Verletzungen der Menschenrechte durch diese
Firma verantwortlich.
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In Lettland erhalten Mütter
auf Wochenstationen Gratisproben Instanttees ab der 1. Woche
(wie abgebildet).
Ähnliche
Werbepraktiken werden aus anderen Ländern berichtet.
Hipp verschickt noch immer unangeforderte Post an Mütter; wie
bereits vor vier Jahren enthüllt (siehe
archiviertes, eingescanntes Hipp- Material).
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Ein weiteres Beispiel:
Hipp-Tee ab der 1. Woche. |
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Hipp verteilt 'Informationen'
an Mütter in Krankenhäusern, Geschäften und mit der Post.
Artikel
5.1 des Internationalen Kodex verbietet Werbung für
folgende Produkte: Säuglingsanfangsnahrung, Folgemilchen und
Beikost vor vollendetem 6. Lebensmonat.
Die Broschüre enthält
solch verbotene Werbung. Unten sind Beispiele gezeigt.
Die Anfangsnahrung Hipp HA1, die Folgemilch Hipp HA2, Tees, Säfte
und Gläschen werden schon vor dem 6. Monat beworben.
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Hipps Website
in Lettland offeriert Gewinne bis zu 5000 Euros, wenn Mütter
Hipp-Podukte kaufen. Hier werden Produkte beworben, die schon
vor dem 6. Monat gefüttert werden sollen.
Dies
können Sie unter http://www.hipp.lv/ nachlesen |
Hier finden Sie den
Brief von IBFAN an die deutsche Regierung. Bitte schreiben Sie
auch selbst und fordern Sie, dass etwas gegen Hipp und seine
systematischen und institutionalisierten Menschenrechtsverletzungen
unternommen wird.
Profile of Hipp in Breaking the
Rules 2001
See Baby
Milk Action's Campaign for Ethical Marketing action sheets and news
reports:
Hipp's
irresponsible marketing of teas and juices endangers health -
July 1999
Hipp goes on the offensive
against Georgia's law - August 1999
Hipp
receives UK Food Group Award for misguiding labelling of its infant
teas and juices - October 1999 and Hipp
violations library
Hipp promotion in
Latvia - March
2000
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