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Aktionsgruppe Babynahrung e.V. (AGB) 

Mitglied von IBFAN (International Baby Food Action Network, Träger des Right Livelihood Award 1998)
2001 durch die La Leche Liga Deutschland ausgezeichnet

Auf dieser Seite finden Sie folgende aktuelle Nachrichten:

1. Recherchebericht über Verunreinigung von Babymilch: Nestlé, Milupa

2. BUND-Studie zu Muttermilch: Eine Katastrophe für Eltern und Kinder?

3. Gefahren der künstlichen Babynahrung

4. WHA Resolution 58.32

   Neue Resolution zur Säuglings- und Kleinkindernährung

5. Nestlé und der "Faire Handel"

6. Humana entschädigt israelische Familien

7. Lettland: Gericht weist Verleumdungsklage gegen

    lettische IBFAN-Gruppe ab

Recherchebericht über Verunreinigung von Babymilch: Nestlé, Milupa

Große Mengen mehrerer Säuglings- und Kleinkind-Milchprodukte sind hauptsächlich in Italien, aber auch in Spanien, Portugal, Frankreich und Griechenland von der Polizei beschlagnahmt, bzw. vom jeweiligen Hersteller vom Markt zurückgezogen worden, weil sie durch einen Verpackungsbestandteil, der Verbindung ITX (IsopropylThioXanton) verunreinigt waren. Es betrifft jeweils in Tetra Paks abgefüllte Fertigmilch, die Rückstände des Fixiermittels aus der Verpackungsaufschrift aufwiesen.

Ob diese Substanz gesundheitsgefährdend ist, ist noch nicht bekannt. Der italienische Landwirtschaftsminister fordert aber eine Untersuchung möglicher Gesundheitsrisiken für Babies, die über längere Zeit mit der Nestlé-Milch gefüttert wurden.

Insgesamt beschlagnahmte die italienische Polizei nach Behördenangaben rund 30 Mio. Liter Nestlé-Babymilch der Marken „Nidina 2“ (Folgemilch, die von Nestlé ab dem 5. Monat beworben wird) und der Kleinkindmilch „Latte Mio“(ab dem 12. Monat). Vereinzelte Quellen (u.a. Tagesschau Online) nennen auch die Anfangsmilch „Nidina 1“ als verunreinigtes Produkt. Bereits am 9. November wurden laut der italienischen Nachrichtenagentur ANSA 2 Millionen Liter Nestlé-Babymilch beschlagnahmt. Nun würden die betroffenen Produkte aus allen Geschäften und Warenhäusern geräumt

Der Nestlé-Sprecher Francois-Xavier Perroud beschwichtigt jedoch, es seien in Italien nur zwei Mio. Liter und in den Portugal, Spanien und Frankreich sehr viel kleinere Mengen Babymilch fehlerhaft gewesen. Diese habe Nestlé selbst vom Markt zurückgerufen. Von einer Beschlagnahmung sei dem Konzern angeblich nichts bekannt.

Perroud ließ verlauten, es sei ein Problem der Verpackung, nicht des Produkts. Die Milch wurde wahrscheinlich in den Niederlanden produziert, die Verpackung des schwedischen Unternehmens Tetra Pak nach ersten Erkenntnissen in Spanien.

Perroud verwies zudem darauf, dass es sich bei der vermeintlichen Rückrufaktion um eine reine Vorsichtsmaßnahme handele. Nach „breitem wissenschaftlichen Konsens“ bestünde keine gesundheitliche Gefährdung durch ITX. Bei der Verpackung werde inzwischen auf die Substanz verzichtet.

Allerdings hatte es Nestlé offensichtlich bei dieser „Vorsichtsmaßnahme“ nicht besonders eilig, denn bereits seit Anfang September, so berichtete der Guardian am 23. November, war der Firmenleitung das Problem bekannt.

So droht nun Nestlé-Chef Peter Brabeck, der den Aufruhr um die verunreinigte Babymilch als „Sturm im Wasserglas“ abtat, Ungemach von höchster Stelle. Der italienische Gesundheitsminister Francesco Storace bezichtigt Brabeck der Lüge und erwägt sogar eine Klage, da dieser fälschlich behauptet hatte, bereits im Juli, also bevor die Verunreinigung entdeckt worden war, mit den italienischen Behörden die Rücknahme der fehlerhaften Babymilch verabredet zu haben.

In einem Interview mit der Zeitschrift Öko-Test Online versicherte Elke Schmidt, Sprecherin von Nestlé Deutschland, für Deutschland bestehe keine Gefahr durch ITX, da hier weder die betroffene Verpackung noch das entsprechende Druckverfahren angewendet würden.

Kontamination auch in Deutschland

Gefahr könnte dafür aber durchaus von einem anderen Hersteller ausgehen. Denn in Deutschland ist das mit eben diesem ITX verunreinigte Produkt Milupino, ein Kinderkakao für Kleinkinder, über acht Wochen lang in Umlauf gelangt. Allerdings erachtete es hier, im Gegensatz zu den italienischen Behörden, offenbar niemand für nötig, den Kakao aus dem Verkehr zu ziehen.

Christian Stammkötter, Marketingleiter von Milupa Deutschland, begründete dies damit, dass die Substanz von der EU- Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nicht als gesundheitsgefährdend eingestuft sei. (Diese Argumentation wir aber durch aktuelle Stellungnahmen der EFSA zum Fall Nestlé entkräftet. Siehe unten)

Die Behörde habe allerdings angeordnet, das Druckverfahren bis zum Jahresende zu ändern. Mit dieser erfolgten Umstellung meint Milupa Deutschland nun auf seiner Website, hätte das Unternehmen seiner besonderen Verantwortung Eltern und Kindern gegenüber entsprochen.

Wie das Handelsblatt Online am 26.11. berichtete, erwartet die Bundesregierung in der kommenden Woche einen Bericht über mögliche Risiken durch ITX. Das Verbraucherschutzministerium habe das Bundesinstitut für Risikobewertung eingeschaltet und um einen solchen Bericht gebeten, sagte Ministeriumssprecher Andreas Schulze am Samstag in Berlin.

Stammkötter betonte, Milupa-Säuglingsmilch in Tetra-Verpackungen sei in Deutschland nicht auf dem Markt.

Wohl aber in Italien! Denn dort waren gleich in drei Milupa-Babymilchprodukten Rückstände von ITX aus der Tetra Pak-Verpackung entdeckt und Babymilch in unbekannter Menge daraufhin beschlagnahmt worden. Es handelt sich dabei um „Aptamil2“ (von Milupa ab dem 4. Monat empfohlen), „Aptamil Soia“ (ab dem 4. – 6. Monat) und „Babymil“ (nicht, wie fälschlicherweise in den Agenturen verbreitet, „Bedimil“; ab dem 12. Monat).

Europäische Behörde rügt Nestlé und Tetra Pak

Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) hat derweil die Unternehmen Nestlé und Tetra Pak scharf kritisiert. Die Konzerne hätten irreführende Erklärungen veröffentlicht. Tetra Pak hatte unter Berufung auf die Behörde in italienischen Zeitungen ganzseitige Anzeigen geschaltet mit dem Hinweis, ITX sei ungiftig. Diese Angaben seien «irreführend», teilte die Behörde nun in einem Schreiben an Tetra Pak mit. Entgegen «der Behauptungen Dritter» habe die EFSA bislang keine abschließende Risikobewertung der Chemikalie ITX vorgenommen, erklärte die Behörde in Parma. Angesichts des begrenzten Datenmaterials sei dies noch nicht möglich, die Behörde habe lediglich eine «vorläufige Erklärung» abgegeben. Klar sei, dass der Stoff unerwünscht und nach ersten Erkenntnissen in kleinen Mengen unbedenklich ist. Dies sei jedoch keine endgültige Aussage, so die EFSA.
die daher in den kommenden zwei Wochen erste Ergebnisse einer neuen Untersuchung zu ITX präsentieren will. Der Abschlussbericht ist für März 2006 vorgesehen.

Quellen

Zu Nestlé:

http://www.tagesschau.de/bildstrecken/0,1203,OID4980150_IMG4980156_HID4980156_POS0_MTB1_NAV_BAB,00.html

http://www.nachrichten.ch/detail/227109.htm

http://www.guardian.co.uk/food/Story/0,,1648616,00.html

http://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/artikel/46/64981/

http://www.oekotest.de/cgi/nm/nm.cgi?doc=akt-231105-nestle

http://www.oekotest.de/cgi/nm/nm.cgi?doc=akt-021205-tetrapack

 

Zu Milupa:

http://www.welt.de/data/2005/11/26/809579.html

http://www.milupa.de/mlp/milupa/eltern/eltern/itx.php

http://www.taz.de/pt/2005/11/28/a0121.nf/text.ges,1

http://www.milupa.it/asp/show_milupa.asp?brand_id=16&market_id=10&lng_id=4

 

BUND-Studie zu Muttermilch:
Eine Katastrophe für Eltern und Kinder?

Mit seiner Überblicksstudie über Schadstoffe in der Muttermilch hatte der „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland“ (BUND) auf die Dringlichkeit des Problems der Schadstoffbelastung unserer Umwelt hinweisen wollen, als er sie so drastisch mit „Über 300 Schadstoffe in der Muttermilch“ überschrieb. Die eigentliche Botschaft, die diese Studie vermitteln sollte, die vom Bundesumweltministerium finanziert wurde, steht jedoch erst in der Unterzeile: Es sei „Zeit für eine neue Chemikalienpolitik“ heißt es da. Das hat aber im allgemeinen Aufschrei wohl schon niemand mehr so recht wahrgenommen. Stattdessen hat die Studie die Muttermilch in Verruf gebracht.

Dabei ist Muttermilch nach wie vor das großartigste Nahrungsmittel, das die Menschheit kennt, und es sollte mit der Studie auch nicht angedeutet werden, dass die Mütter jetzt mit dem Stillen aufhören müssten, wie man im Vorwort des 50 Seiten dicken Werks lesen kann, das am 14. Juni der Öffentlichkeit vorgelegt wurde. Angekommen ist dort und in den Medien jedoch das Gegenteil. Folge: Die Babynahrungsindustrie reibt sich die Hände, Eltern, Ärzte und Pflegepersonal sind verunsichert und verängstigt.

Aus der Sicht von Verbraucherschützern und anderen Gruppen, die sich für die Gesundheit der Kleinsten einsetzen, ist diese Wirkung der BUND-Studie geradezu eine Katastrophe. „Das könnte unsere Arbeit um Jahre zurückwerfen,“ fürchtet Marina Weidenbach von der „Aktionsgruppe Babynahrung“ aus Göttingen. Die Gruppe engagiert sich seit über 20 Jahren für den Schutz, die Förderung und die Unterstützung des Stillens und ist Mitglied im „International Baby Food Action Network“ (IBFAN), einem globalen Netzwerk von über 150 Vereinen und Gruppierungen in mehr als 100 Ländern, die sich für die Belange der Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern einsetzen. IBFAN erhielt 1998 den „Alternativen Nobelpreis“ für seine Arbeit zum Schutz des Stillens.

„Mit dieser Studie ist der Eindruck erweckt worden, dass Muttermilch schädlich für Kinder wäre“, meint Frau Weidenbach. „Das ist aber so nicht wahr!“

Dieser Ansicht ist im Grunde auch der BUND, dessen Bundesvorsitzende Angelika Zahrnt sagt: „Stillen ist die natürlichste Form der Säuglingsernährung“, und die Muttermilch dürfe genau deshalb nicht zum Risikofaktor werden. Hängen geblieben ist jedoch offenbar, dass Stillen ein „Risikofaktor“ schon ist, wie Frau Weidenbach jetzt quasi täglich erfährt: „Dauernd erreichen uns Nachrichten von besorgten Müttern und Vätern, die nun nicht mehr wissen, was sie tun sollen.“ Es gebe sogar Fälle, in denen Müttern, die bisher gestillt haben, von ihren Ärzten auf Grund der durch die Studie ausgelösten Hysterie regelrecht verboten wurde, mit dem Stillen fortzufahren. „Diese Eltern sind der Verzweiflung nahe, weil sie doch das Beste für ihre Kinder wollen. Dass künstliche Babynahrung das nicht ist, wissen wir seit langem: jährlich sterben laut UNICEF 1,5 Millionen Kinder daran, weltweit, auch in Europa und den anderen Industrieländern. Aber jetzt gerät auch die Muttermilch in Verruf, und das ist fatal!“

Stillen ist und bleibt „trotz allem“ das Beste für Babys, wie auch Ute Renköwitz, Bundesstillbeauftragte des „Bundes Deutscher Hebammen“ (BDH) meint. Der Bund Deutscher Hebammen und die Aktionsgruppe Babynahrung begrüßen und unterstützen allerdings die Forderung des BUND nach verstärkten Maßnahmen, um die Belastung der Umwelt weiterhin zu reduzieren. „Das kann uns allen nur gut tun“, meint Dr. Christiane Bergmann vom wissenschaftlichen Beirat der Aktionsgruppe Babynahrung. „Denn nach wie vor ist ja der eigentliche Skandal, dass wir alle mit Umweltgiften belastet sind und offenbar von Industrie und Politik nicht genügend dagegen getan wird!“

Weitere Links: 

Arbeitsgemeinschaft Freier Stillgruppen (AFS)
Die AFS hat ein neues Faltblatt zum aktuellen Thema erstellt!
www.afs-stillen.de/cms/cms/upload/faltblaetter/mIB_Schadstoffe.PDF

Stellungnahme des Bundesinstituts für Risikobewertung:
www.bfr.bund.de/cd/6434

Pressemitteilung des Ausbildungszentrums Laktation und Stillen:
www.lalecheliga.de/01-stellungnahme/stellung-2.htm

Stellungnahme des Berufsverband Deutscher Laktationsberaterinnen
www.bdl-stillen.de/aktuelles/medizinuw/trotzallem.htm

Stellungnahme der La Leche Liga Deutschland:
www.lalecheliga.de/01-stellungnahme/stellung-1.htm

Der Text der Studie des BUND:
www.bund.net/lab/reddot2/pdf/studie_muttermilch.pdf

Gefahren der künstlichen Babynahrung

2003 sind in Israel 15 Babys schwer erkrankt, zwei sogar gestorben, weil die Sojamilch von „Humana“, mit der sie gefüttert worden waren, zuwenig Vitamin B1 enthielt. Dieser „Humana-Skandal“ sorgt alle naselang für weitere Schlagzeilen (eine Dokumentation von Artikeln dazu gibt es z.B. auf der Website der „Neuen Westfälischen“ aus Bielefeld, www.nw-news.de), derweil Humana in seiner Werbung nur noch um – das verloren gegangene – Vertrauen wirbt. 

Der Fall eines deutschen Hersteller ist hierzulande natürlich am „interessantesten“. Gesundheitsgefahren, die von künstlicher Babynahrung ausgehen, sind aber gar nicht so selten. Wenn sie in anderen Ländern auftreten, kommt es bloß oft nicht in die deutschen Medien. 

Hier eine Auswahl aus den Nachrichten, die uns im letzten Vierteljahr erreichten: 

Frankreich, Dezember 2004: Zwei Babys starben und mehrere weitere erkrankten, nachdem sie mit „Pregestimil“ des Herstellers Mead Johnson Nutritionals gefüttert wurden. Die betreffende Charge war mit Enterobacter sakazakii verseucht und wurde daraufhin weltweit vom Markt genommen.

Frankreich, Januar/Februar 2005: (mindestens) 21 Säuglinge im Alter von einem bis sieben Monaten erlitten schwere Infektionen mit Salmonellen (Salmonella agona), nachdem sie mit einem Produkt der Firma Picot gefüttert worden waren. Das Produkt wurde weltweit vom Markt genommen. Im Zusammenhang damit mussten auch fünf Babynahrungsprodukte von Danone zurückgerufen werden, da sie in derselben Pro­duktions­anlage hergestellt worden waren wie das Picot-Produkt, wo die Salmonellenverseuchung aufgetreten war.

Deutschland, Februar 2005: „Öko-Test“ berichtet von chemischen Verunreinigungen von Babynahrung durch das Dichtungsmaterial der Gläschendeckel, das Semicarbazid und 2-Ethylhexansäure (2-EHA) enthielt. Die Hersteller versicherten schon im vergangenen Jahr, die Substanz Semicarbazid, die als krebserregend gilt, ab Sommer 2004 nicht mehr verwenden zu wollen. Noch im Januar 2005 wurde sie aber von den Warentestern gefunden. Und auch in einem neuerlichen Test, der in der Maiausgabe von „Öko-Test“ erscheint, sind die Stoffe wieder in Babynahrung aufgetaucht. Ab Sommer 2005 ist es EU-weit verboten, in Deckeldich­tun­gen Stoffe zu verwenden, die zur Bildung von Semicarbazid führen können.

Finnland, Februar 2005: (mindestens) zwei Babynahrungsprodukte der Firma Valio sind zehnfach mit Vitamin D überdosiert. Die Nationale Nahrungsmittelkommission gibt eine Warnung aus, dass diese Produkte nicht weiter verwendet werden dürfen. Eltern, die diese Produkte benutzt haben, sollen sich mit ihren Kinderärzten in Verbindung setzen.

Schweiz und Frankreich, Januar 2005: „Trinkfertige“ Ersatzmilch in Einwegflaschen galt bisher als steril und „sicher“, weil die Fläschchen ab Fabrik luftdicht verschlossen sind und erst direkt bei Gebrauch geöffnet werden. Stimmt nicht: In Frankreich und der Schweiz musste Nestlé sein Produkt „Guigoz“ vom Markt nehmen, weil die Milch in den Fertigflaschen geronnen war. Die Fläschchen hätten winzige Löcher gehabt, hieß es.

Brasilien, Januar 2005: In Sao Paulo wird bei einer Routineuntersuchung des Produkts „Aptamil“ Enterobacter sakazakii gefunden. Aptamil wird dort von der Firma Support Produtos Nutricionais hergestellt. Die Gesundheitsbehörden verbieten den Verkauf in der Region Sao Paulo und prüfen ein mögliches landesweites Ver­kaufs­­verbot. 

USA, Februar 2005: Im Produkt „Similac Advance“ des Herstellers Abbott Ross werden schwarze Plastikpartikel gefunden.

Schweiz, Mai 2005: Eine Charge des Produkts „Beba 1“ (Anfangsnahrung) wird von Nestlé zurückgerufen: Die Pakete waren mit „Beba 2“ (Folgemilch) befüllt worden.

Nur spärliche Informationen für die Öffentlichkeit

Nachrichten über verseuchten Mutter­milchersatz und dadurch geschädigte, erkrankte oder getötete Babys erreichen aber nicht nur uns bei der AGB oft genug nur über Umwege, wie z.B. Mitteilungen von IBFAN-Kollegen. Beim Fall in Frankreich vom Dezember etwa erfuhren Eltern, die „Pregestimil“ verwendet hatten, erst aus einer Pressenotiz von der Gefahr, die von diesem Produkt für ihre Kinder ausging.

Hersteller Mead Johnson hatte keine Informationen veröffentlicht und leugnete sogar die Anwesenheit des Bakteriums in seinem Produkt, trotz den Unter­suchungsergebnissen des französischen Gesundheitsministeriums. Auf Nachfragen bei einer Info­hot­line der Firma erhielten die Eltern die Auskunft, es handle sich bei den Erkrankungen lediglich um leichte Unverträglichkeitserscheinungen.

WHA Resolution 58.32

Neue Resolution zur Säuglings- und Kleinkindernährung

Im Mai 2005 hat die Weltgesundheitsversammlung eine neue Resolution zur Säuglings- und Kleinkindernährung verabschiedet. Diese Resolution war von Vielen mit Spannung erwartet worden, denn sie stand schon im vergangenen Jahr auf der Tagesordnung, wurde dann aber auf die diesjährige Sitzung verschoben.

Ziel der Länder, die diese Resolution eingebracht hatten, war unter anderem eine Verdeutlichung und Verschärfung der Kennzeichnungspflichten auf Baby­nahrungsprodukten. Dazu gehörte der Hinweis, dass künstliches Milchpulver nicht steril ist. Außerdem sollten sogenannte „health claims“, also gesundheitsbezogene Werbebehauptungen, im Bereich der Säuglingsernährung verboten werden. Weiterer Inhalt war die Vermeidung von Interessenkonflikten durch Sponsoring für Gesundheitseinrichtungen und das Gesundheitspersonal.

Leider sieht der endgültige Text der Resolution nicht so aus, wie Viele gehofft hatten. Es sind zwar die Kernpunkte der ursprünglichen Formulierungen aufgenommen worden, ihre Schlagkraft wurde allerdings durch kleine Zusätze stark verwässert. An entscheidenden Stellen stehen jetzt Formulierungen wie „where applicabe“ oder „where appropriate“, die auf nationale Gesetzgebung der Mitgliedsländer der WHO hinweisen: An den Stellen, wo das nationale Recht z.B. Kennzeichnungen fordert, sollen diese eben auch vorkommen. Eindeutig formuliert wird dieses Verfahren bei Artikel 1.2 der Resolution: „health claims“ sollen zwar verboten werden, sind jedoch dort, wo die nationale Gesetzgebung Ausnahmen vorsieht, erlaubt. Ziel war aber das generelle Verbot von „health claims“ gewesen.

Nestlé und der „Faire Handel“

Auf den ersten Blick zwei Begriffe, die nicht recht zusammen passen wollen. Und dennoch hat Nestlé für ein neues Kaffeeprodukt ein Fairhandels-Siegel bekommen.

Der lösliche Kaffee, der unter dem Namen „Partner’s Blend“ in Großbritannien auf den Markt kommen soll, erfüllt nach den Kriterien der englischen „Fair Trade Foundation“ (FTF) tatsächlich die Bedingungen für fair gehandelte Produkte. Und die FTF ist nicht irgendwer, sondern ein hochrenommiertes Institut, das u.a. die Hilfsorganisationen OXFAM und Christian Aid zu seinen Gründern zählt.

Nicht nur Nestlé-Boykotteure schütteln den Kopf: Nun steht neben den Produkten, die man boykottieren will, plötzlich ein fair gehandeltes Produkt, und fairer Handel ist doch eigentlich etwas Gutes.

So spricht FTF-Direktorin Harriet Lamb von einem „Wendepunkt für viele Unterstützer der Fairtrade-Kampagne“, die mit ihren Forderungen für gerechte Handelsbedingungen die Großkonzerne unter Druck gesetzt hätten.

Und zweifelsohne verbessern sich auch die Lebensbedingungen einiger besonders armer Kleinbauern in El Salvador und Äthiopien, die Nestlé mit den Kaffeebohnen beliefern. Immerhin garantiert Nestlé den Zulieferern die dauerhafte Abnahme ihrer Bohnen und einen Mindestpreis, der mit umgerechnet 49 Euro-Cent pro Kilo etwa ein Drittel über dem aktuellen Weltmarktpreis von 37 Euro-Cent liegt (bei einem Ladenpreis von voraussichtlich ca. 40 Euro pro Kilo!).

Dennoch hält sich auch unter den Mitgliedsorganisationen der britischen Stiftung die Begeisterung in Grenzen. Man sieht den gesamten Gedanken des fairen Handels in Gefahr. Aus gutem Grund:

Denn augenscheinlich betrachtet Nestlé den fairen Handel nicht als grundsätzliche Alternative zu ihren bisherigen aggressiven Vermarktungsstrategien, sondern in erster Linie als höchst profitable Marktnische und Gelegenheit zur Imagepflege gegenüber den zunehmend informierten und kritischen Verbrauchern.

So erfüllt außer „Partners’ Blend“ kein einziges aus der Palette von weit über 8.000 Nestlé-Produkten die Fairtrade-Kriterien. Statt für alle Kaffeebauern faire Preise zu gewährleisten, werden nur einige wenige unterstützt. Letztlich gehen weit weniger als 1% von Nestlés Kaffeeprodukten aus „fairem Handel“ hervor (und der gesamte Kaffee-Handel macht lediglich ca. 9 % von Nestlés globalem Umsatz aus).

Wie ausschließlich profitorientiert Nestlés Kampagne ist, dokumentiert zudem die Tatsache, dass das Unternehmen noch vor einem Jahr energisch davor warnte, die Bauern über dem Marktpreis zu bezahlen, um nicht Überproduktion und in deren Folge Preisverfall zu provozieren.

Schließlich räumt Nestlé selbst - bei aller vordergründlich verkündeter Verpflichtung, einigen der ärmsten Bauern auf der Welt zu helfen - ein, mit dem neuen Produkt auf die stetig steigende Nachfrage der Konsumenten reagiert zu haben.

Und obwohl die FTF nicht etwa Nestlé als Unternehmen fairen Handel attestiert, sondern lediglich ein einzelnes Produkt ausgezeichnet hat, werden viele Konsumenten in Zukunft mit dem Namen Nestlé fairen Handel verbinden - und guten Gewissens Nestlé-Produkte kaufen, die nichts mit gerechtem Handel zu tun haben.

Um diesen werbewirksamen Effekt wissend, lässt sich der Konzern die Fairtrade-Vermarktungskampagne immerhin rund 1,5 Millionen Euro kosten - eine Investition, die sich für Nestlé rentieren wird. Allerdings, wie zu befürchten steht, auf Kosten des wirklich fairen Handels. Denn dem wird nach Nestlés Werbe-Coup manch Käufer verloren gehen.

Vor diesem aktuellen Hintergrund kann die Vorgehensweise der FTF in Frage gestellt werden. Dem Fairtrade-Gedanken wäre sicherlich eher gedient, wenn die FTF lediglich Organisationen und Anbieter auswiese, die gerechten Handel nachweislich zum grundsätzlichen Prinzip erheben. Stattdessen verleiht sie ein Gütesiegel an ein einzelnes Produkt, das alles andere als repräsentativ ist für die Geschäftsprinzipien des Herstellers, dessen Handel mit Babynahrung die Rechte der Kinder in unverantwortlichem Maße verletzt.

Humana entschädigt israelische Familien

Rund zwei Jahre, nachdem in Israel zwei Babys gestorben und weitere 15 Kinder nach Fütterung mit fehlerhafter Babynahrung schwer erkrankt waren, haben sich die Herstellerfirma Humana und ihr israelisches Partnerunternehmen Remedia vor einem Gericht in Tel Aviv mit dreien der betroffenen Familien auf eine finanzielle Entschädigung geeinigt.

Sie beläuft sich nach Angaben der israelischen Zeitung Haaretz pro Familie auf umgerechnet 1,9 Millionen Euro und umfasst neben Schmerzensgeld auch Zahlungen für medizinische Langzeitbehandlungen der erkrankten Kinder.

Allerdings verpflichteten sich die Familien, eine Erklärung zu unterzeichnen, laut der Humana keinerlei Verantwortung für die Gesundheitsschäden ihrer Kinder trage. Die Familien akzeptieren damit die Entschädigungszahlungen als „Geste des guten Willens“ der Hersteller und verzichten gleichzeitig auf weitergehende Ansprüche gegen das Unternehmen. So umgeht Humana ein öffentliches Schuldeingeständnis für die teils irreparablen Gesundheitsschäden der betroffenen Kinder.

Bereits im August letzten Jahres hatte sich Humana zu Schadensersatzzahlungen bereit erklärt. Die von Humana für den israelischen Markt produzierte koschere Sojamilch, mit der die Babys gefüttert worden waren, enthielt zu wenig von dem lebensnotwendigen Vitamin B 1.

Lettland

Gericht weist Verleumdungsklage gegen

lettische IBFAN-Gruppe ab

Einen bemerkenswerten Erfolg konnte die lettische IBFAN-Gruppe LKEVAB verbuchen. Zunächst hatte sie eine unrechtmäßige Produktempfehlung aufgedeckt, die der Lettische Kinderarztverband (LPA) auf der Verpackung einer hypoallergenen Folgemilch von Nestlé gegeben hatte.

LKEVAB wies umgehend in einem Protestbrief an LPA, den lettischen Gesundheitsminister und Nestlé darauf hin, dass eine solche Idealisierung von Muttermilchersatzprodukten sowohl gegen den Internationalen Kodex zur Vermarktung von Muttermilchersatzprodukten als auch gegen lettisches Recht verstoße. Die IBFAN-Organisation machte zudem deutlich, dass diese Form der Kooperation mit Nestlé den Verdacht der Bestechlichkeit erwecke

Auf der abgebildeten Verpackung ist der Aufdruck „empfohlen vom Lettischen Kinderarztverband (LPA)“ hervorgehoben, der erst kurz vor Prozessbeginn zurückgezogen wurde

Der LPA-Präsident strengte eine Verleumdungsklage gegen die IBFAN-Gruppe an, nachdem sie seiner Aufforderung, das Schreiben zu widerrufen, nicht gefolgt war.

Diese Klage wies aber ein Gericht in Riga im Mai diesen Jahres als unbegründet zurück. Es bezog sich in seiner Urteilsbegründung u. a. auf ein UNICEF-Schreiben, das auf drei Verstöße gegen den Internationalen Kodex aufmerksam machte:

Der Kinderärzteverband hat demnach mit der Produktempfehlung seine Verpflichtung zur Stillförderung verletzt. Zudem untersagt der Kodex nicht nur den Herstellern, Gesundheitspersonal finanzielle Anreize zur Produktförderung zu bieten (dass seitens Nestlé Gelder geflossen sind, steht dringend zu vermuten), sondern verbietet auch eine solche Produktempfehlung, die eine unzulässige Beeinflussung des Verbrauchers darstellt.

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