Aktionsgruppe Babynahrung e.V.
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(International Baby Food Action Network - Träger des alternativen Nobelpreises)

 
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  Auf dieser Seite finden sich Anregungen und Tipps, die im alltäglichen Leben hilfreich sein können.
So geben wir Hinweise auf
 
   

  § Ihr gutes Recht §  

 

Das Mutterschutzgesetz

Dieses Gesetz sollten werdende Mütter ebenso kennen wie werdende Väter. Es sorgt für die soziale und gesundheitliche Sicherheit einer Frau während der Schwangerschaft und nach der Geburt. Es gilt für Arbeitnehmerinnen, für Hausangestellte/Hausgehilfinnen und Heimarbeiterinnen, nicht jedoch für Hausfrauen und Selbständige. Für Beamtinnen gelten ähnliche Regelungen, die im Beamtenrecht festgelegt sind.

Für stillende Mütter gelten nach Ablauf der Schutzfristen im wesentlichen die gleichen Beschäftigungsverbote wie für werdende Mütter.
 

Stillzeiten

Mütter, die keinen Erziehungsurlaub in Anspruch nehmen, haben Anspruch auf Stillpausen. Die Stillzeit ist durch das Mutterschutzgesetz gesichert. Damit will der Gesetzgeber das Stillen als Ernährungsform für Säuglinge unterstützen.

Die Einteilung können Sie selbst wählen. Sie sollten sich jedoch mit Ihrem Arbeitgeber darüber abstimmen. Bei einer Arbeitszeit von acht Stunden können Sie sich zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal eine ganze Stunde Zeit für Ihr Kind nehmen.

Durch diese Stillzeiten darf kein Verdienstausfall entstehen. Sie darf auch nicht vor- oder nachgearbeitet werden oder auf die betrieblich festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.
Mutterschutzgesetz Abschnitt 2, § 7 im Wortlaut

(1) Stillenden Müttern ist auf ihr Verlangen die zum Stillen erforderliche Zeit, mindestens aber zweimal täglich eine halbe Stunde oder einmal täglich eine Stunde freizugeben. Bei einer zusammenhängenden Arbeitszeit von mehr als acht Stunden soll auf Verlangen zweimal eine Stillzeit von mindestens fünfundvierzig Minuten oder, wenn in der Nähe der Arbeitsstätte keine Stillgelegenheit vorhanden ist, einmal eine Stillzeit von mindestens neunzig Minuten gewährt werden. Die Arbeitszeit gilt als zusammenhängend, soweit sie nicht durch eine Ruhepause von mindestens zwei Stunden unterbrochen wird.

(2) Durch die Gewährung der Stillzeit darf ein Verdienstausfall nicht eintreten. Die Stillzeit darf von stillenden Müttern nicht vor- oder nachgearbeitet und nicht auf die in dem Arbeitsgesetz oder in anderen Vorschriften festgesetzten Ruhepausen angerechnet werden.

(3) Die Aufsichtsbehörde kann in Einzelfällen nähere Bestimmungen über Zahl, Lage und Dauer der Stillzeiten treffen; sie kann die Einrichtung von Stillräumen vorschreiben.

(4) Der Auftraggeber oder Zwischenmeister hat den in Heimarbeit Beschäftigten und den ihnen Gleichgestellten für die Stillzeit ein Entgelt von 75 vom Hundert eines durchschnittlichen Stundenverdienstes, mindestens aber 0,75 Deutsche Mark für jeden Werktag zu zahlen. Ist die Frau für mehrere Auftraggeber oder Zwischenmeister tätig, so haben diese das Entgelt für die Stillzeit zu gleichen Teilen zu gewähren. Auf das Entgelt finden die Vorschriften der §§ 23 bis 25 des Heimarbeitsgesetzes vom 14. März 1951 (BGBl. I S. 191) über der Entgeltschutz Anwendung.

 

  Empfehlungen der Nationalen Stillkommission zur Sammlung, Aufbewahrung und zum Umgang mit Muttermilch für das eigene Kind im Krankenhaus und zu Hause  
 

Die nachfolgenden Empfehlungen zur Sammlung, Aufbewahrung und zum Umgang mit Muttermilch sind im Auftrag der Nationalen Stillkommission von Skadi Springer, Universitätskinderklinik Leipzig, ausgearbeitet worden.

Sie dienen dazu, einwandfreie Muttermilch für den Säugling bereitzustellen, der vorübergehend von seiner Mutter getrennt ist und daher nicht gestillt werden kann. Der biologische Wert der Muttermilch sollte dabei möglichst nicht beeinträchtigt werden und die physische und psychische Belastung der Mutter so gering wie möglich sein.

 
 

Anleitung

  • Besonderes Augenmerk ist auf die Arbeit im Vorfeld der Milchgewinnung zu legen: Die Mutter erhält klarer mündliche und schriftliche Anleitungen zum Sammeln und Aufbewahren der Milch für ihr krankes oder gesundes Kind mit entsprechenden Hinweisen zu Reinigungsmaßnahmen (Merkblätter).

  • Die Anleitungen müssen auch detaillierte Hinweise zur persönlichen Hygiene enthalten (z. B. tägliches Duschen, gründliches Waschen der Hände und Fingernägel mit Wasser und Seife vor dem Abdrücken der Milch, Abspülen der Brüste nur mit Wasser).

 
 

Pumpen, Sammelgefäße, Reinigung

  • Das Pumpenset (Ansatztrichter, Schläuche, Überlaufflasche und Sammelflasche) der Muttermilchpumpe (Rezept) ist vor jedem Gebrauch zu reinigen (mit Seifenwasser bürsten und klar nachspülen) und in der Klinik zu desinfizieren bzw. zu Hause auszukochen oder im Vaporisator zu desinfizieren (keine Kaltdesinfektion!).
  • Für die Aufbewahrung der Milch für das gesunde Kind zu Hause ist die Reinigung von Pumpensets, Milchflaschen und Saugern in einer Spülmaschine(65° C) ausreichend. Für das kranke Kind in der Klinik werden die gereinigten Gefäße für die Muttermilch vom Krankenhaus zur Verfügung gestellt.
  • Muttermilchbeutel aus Polyethylen sind nicht steril, werden leicht undicht und sind deshalb für den Umgang mit Muttermilch in der Klinik nicht geeignet.
 
 

Milchgewinnung

  • Zur Anregung der Laktation ist häufiges Abpumpen notwendig, d. h. zwei- bis dreistündlich tagsüber und einmal nachts, wie die Mutter auch ihr Kind anlegen würde.

  • Vor dem Abpumpen abspülen der Brust unter fließendem Wasser (keine Seife, kein Waschlappen, kein Desinfektionsmittel). Abtrocknen mit stets frischem Tuch (Papierhandtuch) oder lufttrocknen.

  • Bei jeder Entleerung der Brust sollen die ersten Tropfen Milch (sind stärker kontaminiert) von Hand ausgestrichen und verworfen werden. Bei der Gewinnung von Kolostrum ist das Verwerfen nicht nötig.

 
 

Aufbewahrung, Lagerung, Transport

  • Frische Muttermilch wird bei +4° bis +6° C transportiert und gelagert und muss innerhalb von 72 Stunden verbraucht sein.

  • Ist keine Kühlmöglichkeit vorhanden, kann Muttermilch sechs bis acht Stunden bei Raumtemperatur stehen, muss allerdings dann umgehend verfüttert werden.

  • Ist absehbar, dass die Muttermilch nicht innerhalb von drei Tagen verbraucht wird, sollte sie gleich zur Bevorratung tiefgefroren werden (-18 bis -40° C für sechs Monate).

  • Während jedes Transportes der Muttermilch ist für eine lückenlose Kühlkette zu sorgen (Kühltaschen/Styroporboxen mit Kühlelementen, bei längeren Strecken Trockeneis)!

 
 

Vorbereitung und Nahrungsgabe

  • Muttermilchflaschen sind bei jedem Schritt der Milchgewinnung, Aufbewahrung und bei der Nahrungsabgabe sauber (aseptisch) zu behandeln, um das Risiko der Sekundärkontamination zu reduzieren.
  • Gefrorene Muttermilch ist schonend und langsam (über 24 Stunden im Kühlschrank) oder bei Raumtemperatur aufzutauen (im Notfall unter fließendem lauwarmem Wasser, keine Mikrowelle!).
  • Aufgetaute Muttermilch kann bei +4 bis 6° C ungeöffnet für 24 Stunden, nach Öffnen des Gefäßes 12 Stunden aufbewahrt werden.
  • Wird Muttermilch angereichert, sind die Supplemente unter aseptischen Bedingungen erst unmittelbar vor dem Füttern dazuzugeben.
  • Muttermilch wird schonend unter fließendem warmem Wasser oder im Flaschenwärmer mit Umluft (ohne Wasserbad) auf Trinktemperatur erwärmt (keine Mikrowelle!). Reste einer erwärmten Muttermilchmahlzeit werden verworfen.
 
 

Mikrobiologisches Screening

  • Je unreifer und kleiner das Kind im Krankenhaus ist, desto wichtiger ist die Gabe von einwandfreier Muttermilch. Einer Mutter sollte jedoch niemals das Gefühl vermittelt werden, dass ihre Milch "schmutzig" ist! Zeitweilige Kontraindikationen zur Gabe von Muttermilch sind mit ihr zu besprechen.
  • Bei Beachtung der vorliegenden Hinweise ist ein routinemäßiges bakteriologisches Screening abgepumpter Muttermilch für das eigene Kind unnötig. Die Standzeit der Muttermilch bis zur Verwendung wird sonst deutlich verlängert.
  • Eine mikrobiologische Untersuchung der Muttermilch sollte nur dann erfolgen, wenn sich eine klinische Indikation ergibt. Zur Kontrolle der exakten Milchgewinnung und des sorgfältigen Umgangs mit Muttermilch können anfangs häufigere, später ein- bis zweiwöchige Stichprobenuntersuchungen dienen.
  • Es gibt bisher keine allgemein anerkannten Keimzahlgrenzwerte für Muttermilch.
 
 

Pasteurisieren

  • Bei Einhaltung der vorliegenden Empfehlungen wird die Pasteurisierung der Milch der eigenen Mutter für ihr Kind als unnötig und nachteilig angesehen. Die schonende Kühllagerung bei +4 bis 6° C sollte angestrebt werden, da jede Behandlung der Muttermilch (Kälte, Hitze) zum Verlust biologisch wirksamer Bestandteile führt.
  • In das Regime beim Umgang mit Muttermilch in der Klinik ist eine regelmäßige Schwachstellenanalyse einzubeziehen.
 
  Gemeinsame Bemühungen der Mutter/Eltern und des medizinischen Personals sollten die möglichst rasche Bereitstellung frisch abgepumpter Muttermilch für das Kind sichern!  

  Babyfreundliche Krankenhäuser
Eine Initiative von WHO und UNICEF
 
  Ein Babyfreundliches Krankenhaus fördert aktiv das Stillen für den besten Beginn durch die Umsetzung der 10 Schritte zum erfolgreichen Stillen. Alle Einrichtungen, in denen Entbindungen stattfinden und Neugeborene betreut werden, sollten folgende zehn Anforderungen erfüllen:  
 
  1. Schriftliche Richtlinien zur Stillförderung haben, die dem gesamten Pflegepersonal in regelmäßigen Abständen nahe gebracht werden.
  2. Das gesamte Mitarbeiter-Team in Theorie und Praxis so schulen, dass es diese Richtlinien zur Stillförderung mit Leben erfüllen kann.
  3. Alle schwangeren Frauen über die Vorteile und die Praxis des Stillens informieren.
  4. Müttern ermöglichen, ihr Kind innerhalb der ersten halben Stunde nach der Geburt anzulegen.
  5. Den Müttern das korrekte Anlegen zeigen und ihnen erklären, wie sie ihre Milchproduktion aufrechterhalten können, auch im Falle einer Trennung von ihrem Kind.
  6. Neugeborenen Kindern weder Flüssigkeiten noch sonstige Nahrung zusätzlich zur Muttermilch geben, wenn es nicht aus gesundheitlichen Gründen angezeigt scheint.
  7. Rooming in praktizieren - Mutter und Kind erlauben zusammenzubleiben - 24 Stunden am Tag.
  8. Zum Stillen nach Bedarf ermuntern.
  9. Gestillten Kindern keinen Gummisauger oder Schnuller geben.
  10. Die Entstehung von Stillgruppen fördern und Mütter bei der Entlassung aus der Klinik oder Entbindungseinrichtung mit diesen Gruppen in Kontakt bringen.
 
 

UNICEF und WHO verbinden mit der Aktion Babyfreundliches Krankenhaus ein konkretes Ziel: Überall auf der Welt sind Krankenhäuser und Gesundheitspersonal aufgerufen, die Bindungen zwischen Mutter und Kind zu stärken. Sie sollen die Mütter in ihrer Entscheidung zu stillen unterstützen.

Kliniken bzw. Entbindungsstationen, die die zehn Punkte von UNICEF und WHO erfüllen, weder Gratisproben noch Werbung für industriell hergestellte Säuglingsnahrung verteilen, werden mit der Plakette Babyfreundliches Krankenhaus ausgezeichnet.

Wie alle Eltern wollen auch Sie ihrem Baby den besten Start ins Leben sichern. Fragen Sie deshalb, ob die Klinik Ihrer Wahl stillfreundlich ist: wie sie das Stillen fördert und unterstützt; veranlassen Sie, dass sich die Klinik Ihrer Wahl dieser Initiative anschließt.

 

 

   
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